Die Ausbildung dauert i.d.R. 3 Jahre. Die Ausbildung in Teilzeit zu machen ist möglich, die Ausbildungszeit verlängert sich (§7a, BBiG).
Im 1. Ausbildungsjahr findet der Unterricht an einem ganzen und jede zweite Woche an einem zweiten Wochentag statt, im 2. und 3. Ausbildungsjahr nur an einem Wochentag. Der Unterricht beginnt i.d.R. um 8:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr.
Verkürzung der Ausbildungszeit während der Ausbildung
Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit verkürzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
- Die Ausbildung kann grundsätzlich um 1/2 Jahr verkürzt werden, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- ein Notenschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern (Behandlungsassistenz, Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse und Politik und Gesellschaft) von 2,0 und kein prüfungsrelevantes Fach darf mit einer schlechteren Note als 3 bewertet werden
- eine mindestens gute Bewertung durch den Ausbildenden (2,0).
- ein mindestens gutes Ergebnis der Zwischenprüfung (2,0)
Weitere Informationen finden Sie bei der Bayerischen Landestierärztekammer:
https://www.bltk.de/tfa/ausbildungspruefung/abschlusspruefung
„Vorzieher“ müssen einen Antrag für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung bei der BLTK stellen (Antragsformulare erhalten Sie bei Herrn Behm oder direkt bei der BLTK).