Das Berufsbildungsgesetz schreibt im Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte” eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet grundsätzlich im 11. Schuljahr statt. Sie wird in der Regel vor den Osterferien an der Schule durchgeführt. Sie dauert 50 Minuten, Prüfungsstoff sind die Lernfelder 1 bis einschließlich 6.
Auszubildende in den 11. Jahrgangsklassen werden automatisch von Herrn Ehmer zur Zwischenprüfung angemeldet. Auszubildende, die ihren Termin im Vorjahr nicht wahrnehmen konnten / durften, melden sich bitte im Februar bei Herrn Ehmer. Der Prüfungstag wird zeitnah für die jeweiligen Klassen ausgehängt.
Abschlussprüfung
Voraussetzungen zur Teilnahme
- Teilnahme an der Zwischenprüfung (s.o.)
- ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes
Schriftliche Prüfungsbereiche
- Behandlungsassistenz (90 Minuten)
- Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse (90 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (30 Minuten)
Praktische Prüfung (60 Minuten)
Wichtig für die Zulassung ist das Datum, zu dem Ihr Ausbildungsvertrag endet.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie von Anfang an einen verkürzten Ausbildungsvertrag (2 oder 2 ½ Jahre) geschlossen haben.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden ausschließlich der Prüfungsausschuss und die BLÄK.